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   SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08   

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https://dejure.org/2010,9191
SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08 (https://dejure.org/2010,9191)
SG Marburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - S 11 KA 225/08 (https://dejure.org/2010,9191)
SG Marburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - S 11 KA 225/08 (https://dejure.org/2010,9191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, Nr 30700 EBM-Ä, Nr 30701 EBM-Ä
    Vertragsärztliche Versorgung - Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie - Schwerpunkt im Bereich der Schmerztherapie - Sonderregelung im Rahmen des Regelleistungsvolumens - Ermittlung des schmerztherapeutischen Schwerpunkts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinschaftspraxis mit Schwerpunkt Schmerztherapie auf Anhebung eines Regelleistungsvolumens der Praxis um mindestens 2.000 Punkte pro Fall; Ausgestaltung der Regelleistungsvolumina als Soll-Vorschrift zur Gewährleistung von Kalkulationssicherheit auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Sonderregelung im Rahmen des Regelleistungsvolumens für die Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, jurisRn.

    Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 23).

    Ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass sich auf eine Verletzung des Gebotes der Honorarverteilungsgerechtigkeit nur solche Vertrags(zahn)ärzte berufen können, bei denen die Anwendung der jeweils angegriffenen Honorarverteilungsregelung zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen könnte, ist dem Vertrags(zahn)arztrecht fremd (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 25).

  • SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 18/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Die Kammer hält diese Regelungen, soweit sie hier streitbefangen sind, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung der 12. Kammer des SG Marburg sowie des HLSG (vgl. statt vieler Urteil des SG Marburg vom 21.05.2008, S 12 KA 18/07, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.08.2009, L 4 KA 55/08), grundsätzlich für rechtmäßig.

    Die Kammer vermag aber im Anschluss an die Rechtsprechung der 12. Kammer des SG Marburg (vgl. Urteile vom 21.05.2008, S 12 KA 18/07 Rn. 54 und S 12 KA 55/07 Rn. 51) keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Höhe des Honorars und Umfang des Regelleistungsvolumens zu erkennen.

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, jurisRn.

    Derartige mit scharfen Grenzziehungen einhergehende Härten seien - wie z.B. auch für Stichtagsregelungen anerkannt - hinzunehmen, solange sie nicht im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung willkürlich seien (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - aaO., Rn. 36).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).
  • SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Die Kammer vermag aber im Anschluss an die Rechtsprechung der 12. Kammer des SG Marburg (vgl. Urteile vom 21.05.2008, S 12 KA 18/07 Rn. 54 und S 12 KA 55/07 Rn. 51) keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Höhe des Honorars und Umfang des Regelleistungsvolumens zu erkennen.
  • LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08

    Vertragsarzt - II. Quartal 2005 - kein Vergütungsanspruch mit festem Punktwert

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Die Kammer hält diese Regelungen, soweit sie hier streitbefangen sind, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung der 12. Kammer des SG Marburg sowie des HLSG (vgl. statt vieler Urteil des SG Marburg vom 21.05.2008, S 12 KA 18/07, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.08.2009, L 4 KA 55/08), grundsätzlich für rechtmäßig.
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 = GesR 2006, 363, jurisRn. 15 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2350/14
    Überschreitungswerte in diesem Umfang seien der Berechnung mithin bereits immanent, so dass insoweit Erhöhungen nicht zu erfolgen hätten (vgl. SG Marburg, Urteil vom 20.01.2010 - S 11 KA 225/08, Rdnr. 63 nach juris, SG Stuttgart, Urteil vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 Rdnr. 32 nach juris).
  • SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Bildung der

    Überschreitungswerte in diesem Umfang sind der Berechnung mithin bereits immanent, so dass insoweit Erhöhungen nicht zu erfolgen haben (vgl. SG Marburg, Urt. v. 20.01.2010, S 11 KA 225/08, juris.de Rd. 63).
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